Der Landesverband Freie Theaterschaffende (LAFT) Berlin e.V. vertritt die Interessen der professionellen freien theaterschaffenden Künstlerinnen und Künstler in Berlin. Jedes Mitglied, ob Einzelkünstler oder Künstlergruppe, erhöht die öffentliche Vertretungsmacht der Künstler für sich und andere und stärkt die Arbeit des Landesverbandes.

Jedes Mitglied erhält einen persönlichen Mitgliederausweis (bei Gruppenmitgliedern der oder die Vertretungsberechtigte). Durch den Mitgliederausweis wird jedes Mitglied als freie/r Theaterschaffende ausgewiesen und erlangt dadurch Zugang zu verschiedenen Ermäßigungen und Vorteilen. (Steuerkarten, etc.) Allen Mitgliedern stehen die Serviceleistungen des Verbandes, seine Publikationen und die kulturpolitische Interessenvertretung durch den Verband zu. Jedes Mitglied ist automatisch im Bundesverband Freier Theater (BuFT) organisiert. Jedes Mitglied verfügt über Rederecht auf den Mitgliederversammlungen.
Über die Mitgliedschaft entscheiden der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen (Einzelpersonen oder Gruppen/Institutionen) werden, die im Zeitraum von mindestens 24 Monaten vor Antrag unter freien Bedingungen gearbeitet oder mindestens zwei freie Produktionen der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Sie müssen kontinuierliche Theaterarbeit zum Zweck des überwiegenden Gelderwerbs leisten und ihren festen Wohnsitz in Berlin haben. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht.

Assoziierte Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich auf dem Weg zur Professionalisierung befinden oder die sich zum Zwecke des Vereins bekennen und diesen durch regelmäßige Beiträge unterstützen wollen. Die assoziierten Mitglieder haben kein Stimmrecht.