Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen (Einzelpersonen, Gruppen, Institutionen) werden, die im Zeitraum von mindestens 24 Monaten vor Antrag unter freien Bedingungen gearbeitet oder mindestens zwei freie Produktionen der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Sie müssen kontinuierliche Arbeit im Bereich der darstellenden Künste zum Zweck des überwiegenden Gelderwerbs leisten und ihren festen Wohnsitz bzw. Firmen- oder Vereinssitz oder Arbeitsschwerpunkt in Berlin als freie Spielstätte, freies Theater bzw. freie*r Kunst- und Kulturschaffende*r haben. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht.
Assoziierte Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich zum Zwecke des Verbands bekennen und diesen durch regelmäßige Beiträge unterstützen wollen. Die assoziierten Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Der Vorstand informiert die Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht.
ACHTUNG: Unsere Aufnahmeformulare werden aktuell überarbeitet. Interessierte melden sich bitte unter mitglieder(at)laft-berlin.de
Ausgefüllte Aufnahmeformulare können per Mail an mitglieder(at)laft-berlin.de oder per Post an den LAFT Berlin, Grünberger Str. 39, 10245 Berlin geschickt werden.
Auf der Mitgliederversammlung des LAFT Berlin vom 14. November 2022 wurde die Beschlussvorlage zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge abgestimmt. Die Diskussion hat uns sehr berührt, denn in allen Gesprächsbeiträgen wurde deutlich, wie sehr Ihr die Arbeit und das kulturpolitische Engagement des LAFT Berlin schätzt. Die Beiträge seit 2023 sehen wie folgt aus:
Bei der Staffelung der Beiträge gilt das Prinzip der Selbsterklärung, das es den Mitgliedern ermöglicht, sich je nach Jahresumsatz höher und niedriger einzuordnen. Den ermäßigten Beitrag zahlen Einzelpersonen, die sich im Studium/Ausbildung befinden oder Leistungen nach dem SGB II (ALG II) oder der gesetzlichen Grundsicherung in Anspruch nehmen bzw. vergleichbar geringe Einahmen haben. Auch hier reicht für den Nachweis der Ermäßigung eine Selbsterklärung.
Gruppenmitglieder können zwei Vertretungsberechtigte angeben, erhalten für diese zwei Mitgliedsausweise, verfügen aber nur über eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Wir bitten darum, wenn möglich, den Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. (Andere Zahlungsweisen bedeuten einen erhöhten administrativen Aufwand, den wir lieber in die kulturpolitische Arbeit investieren.) SEPA-Lastschriftmandat des LAFT Berlin
Die Mitgliedschaft im LAFT Berlin bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr. Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine laufende Mitgliedschaft daher nur zum Jahresende, also zum 31. Dezember, möglich ist. Ein Austritt muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten dem Vorstand per E-Mail oder per Post mitgeteilt werden. Wir bitten, bis dahin noch offene Beiträge zu begleichen.