Aufnahmeantrag Gruppen/Institutionen

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Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter.

Wir sind nachweisbar seit als Gruppe/Institution im Bereich der darstellenden Künste tätig. Wir haben die Satzung des Landesverbands Freie Theaterschaffende Berlin e. V. (im weiteren LAFT Berlin e. V.) gelesen und stimmen ihr zu. Desweiteren erklären wir uns damit einverstanden, dass unsere Mitgliedschaft für ausgewählte Zwecke des LAFT Berlin e. V. veröffentlicht werden darf.

Wir erklären hiermit unseren Beitritt zum LAFT Berlin e. V. als




Vertretungsberechtigte/r gegenüber dem LAFT Berlin

Der Schwerpunkt unserer künstlerischen Arbeit liegt in folgender/n Sparte/n:

mehrfache Nennung möglich

Hiermit erteilen wir dem LAFT Berlin e.V. die Abbuchungserlaubnis für den Mitgliedsbeitrag und erlauben ihm von unten genanntem Konto den Jahresbeitrag* beginnend mit dem Datum der Aufnahme in den LAFT Berlin e. V. abzubuchen.

Wenn unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Institutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Die Abbuchung erfolgt vom Konto am Jahresanfang bzw. für das erste Mitgliedsjahr sofort nach Aufnahme in den LAFT Berlin e.V.

Für die Ausstellung der zwei uns als Gruppe/Institution zustehenden Mitgliederausweise werden wir dem LAFT Berlin e. V. die Namen und jeweils ein aktuelles Foto der beiden Ausweisberechtigten per Post oder per E-Mail zusenden, die Ausweise werden uns im Anschluss zugesandt.

*z. Zt. beträgt der Jahresbeitrag für ordentliche Gruppenmitglieder 120,- €, für assoziierte Gruppenmitglieder 150,- €. Die Höhe der Beträge wird satzungsgemäß in einer ordentlichen Mitgliedervollversammlung des LAFT Berlin e.V. festgelegt.