Einführung von Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung

Interessensvertreter der Freien Darstellenden Künste in Berlin haben im vergangenen Jahr ein Modell für eine Honoraruntergrenze entwickelt. Dieses Modell könnte seine Anwendung im öffentlichen Fördersystem Berlins finden und so angemessene Projekt-Honorare für selbständige KünstlerInnen sichern. Allerdings müsste zugleich der Etat für Freie Darstellende Kunst erhöht werden, da es bei gleichbleibendem Etat zu einer extremen Reduzierung förderbarer Projekte kommen würde. Folgende Aspekte wurden in diesem Zusammenhang erörtert:

  • Die Berechnung einer konkreten Honoraruntergrenze, die einen mtl. Lebensunterhalt sichert, lieferte folgende Zahlen: 2.000 € (KSK-Versicherte)/2.500 € (ohne KSK).
  • Die Umrechnung dieser Honorare auf die Anzahl der senatsgeförderten Projekte ergibt eine notwendige Etaterhöhung von 6 Mio. €, also insgesamt 10 Mio. € jährlich für privatrechtlich organisierte Tanz- und Theatergruppen.
  • Die Berliner Senatsjury versucht zwar bereits jetzt eine gewisse Honorargrenze nicht zu unterschreiten. Die künstlerische Qualität der eingereichten Projekte beim Senat ließe aber eine Verdoppelung der förderwuürdigen Anträge zu. Bei Einführung der oben genannten Honoraruntergrenze und gleichbleibendem Etat könnte die qualitative Bandbreite der Szene dann keinesfalls mehr abgedeckt werden.
  • Auch für den Fonds Darstellende Künste hieße die Umsetzung des Honoraruntergrenzen-Modells statt wie derzeit bundesweit ca.100 Projekte jährlich, nur noch ca. 60 oder 70 Projekte zu fördern und damit auch der ästhetischen Vielfalt der KünstlerInnen viel weniger gerecht werden zu können. Ohnehin kann der Fonds mit seinem Gesamtbudget von 1 Mio. € nur ca. 15 % der eingereichten Projekte fördern. Eine perspektivische Forderung müsste daher sogar lauten, die Förderbudgets bundesweit zu erhöhen.
  • Begrüßte Initiative – „Fair Play“ Stücke: Die wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen eine Produktion entstanden ist, werden für die Öffentlichkeit, die Presse, die Förderer, Künstlerkollegen etc. sichtbar gemacht. Angelehnt an das bestehende Siegel „Fair Trade“ könnten dann Stücke, deren Beteiligte z. B. entsprechend einer Honoraruntergrenze bezahlt wurden mit dem Label „Fair Play“ versehen werden.
  • Mit Blick auf ähnliche Modelle/Ansätze außerhalb Berlins, wie z. B. die Mindesthonorarinitiative für freischaffende KünstlerInnen in der Schweiz oder die Durchsetzung einer 300%en Etaterhöhung in Baden Württemberg, soll eine Theaterstatistik der Berliner Freien Szene (Zuschauerzahlen, Anzahl KünstlerInnen etc.) erarbeitet werden.

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