Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Bedingungen für freischaffende Künstler in den Arbeitsagenturen
In dieser Arbeitsgruppe setzt sich der LafT Berlin gemeinsam mit dem Berufsverband bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), dem Zeitgenössischen Tanz Berlin e. V. (ZTB), dem Kulturforum Nordost e. V. und dem spott e. V. in Weiterführung der vom Fonds Darstellende Künste und dem ITI initiierten Studie zur wirtschaftlichen und sozialen Situation darstellender Künstler in Deutschland für eine verbesserte Berufsförderung von freien Künstler/innen durch die Agentur für Arbeit ein.
Ziele: Zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen und Publizist/innen in der Trägervertretung des Jobcenters soll die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium der Professionalität anerkannt werden.
Berufskünstlerinnen und Berufskünstler, die Leistungen nach dem SGBII in Anspruch nehmen müssen, sollen qualifiziert und professionell ihrem beruflichen Profil entsprechend gefördert werden. Es wird vorgeschlagen, statt der bisherigen 1 Euro Job-Regelung ein Bewerbungsverfahren einzurichten, bei dem sich der Künstler/ die Künstlerin mit künstlerischen Projekten und in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Institutionen selbständig auf die Förderung durch MAE-Mittel bewerben kann.
Mitarbeit in der AG Arbeitsagentur ist erwünscht und willkommen, bitte unter info(at)laft-berlin.de anmelden und die aktuellen Termine erfragen!